ZRI 2025, 907

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtGG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1004Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen GGArt. 5 BGB§ 1004 OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.07.2025 – 1 U 75/24 (LG Potsdam)OLG BrandenburgBeschl.28.7.20251 U 75/24LG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. In der Sache genießen die Äußerungen des Beklagten, soweit der Senat sie als Meinungsäußerung qualifiziert, auch unter Würdigung der vertiefenden Ausführungen des Klägers den Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
2. Auch übersteigerte Äußerungen fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Dies gilt insbesondere für die ebenfalls durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Äußerung des Beklagten „woanders würde das Verhalten des … (Vereins) Insolvenzverschleppung heißen“.
3. Die schädlichen Wirkungen derartiger Äußerungen im Handelsverkehr führen in Bezug auf die streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche gleichwohl nicht zu einem abweichenden Ergebnis, soweit es sich – wie vorliegend – um grundrechtlich geschützte Meinungsäußerungen handelt.

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