ZRI 2025, 877

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 AufsätzeFabian M. Teichmann*

Cyberkrise und Insolvenzverschleppung – Strafrechtliche Risiken bei verspäteter Reaktion auf Ransomware-Angriffe

Ransomware-Angriffe können Unternehmen in existenzielle Krisen stürzen und binnen kurzer Zeit insolvenzreif machen.1 Die Geschäftsleitung ist strafrechtlich verpflichtet, bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich – spätestens binnen kurzer gesetzlicher Fristen – Insolvenzantrag zu stellen. Unterbleibt dies schuldhaft, droht eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO mit empfindlichen Sanktionen. Der Beitrag beleuchtet die Pflichten der Unternehmensleitung vor der Insolvenz, insbesondere nach §§ 15a, 15b InsO, analysiert verspätete Reaktionen auf Cyberangriffe als Auslöser einer Insolvenzverschleppung, erörtert den Maßstab der Kenntnis der Insolvenzreife bei IT-bedingtem Betriebsstillstand, sowie Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Entlastung der Verantwortlichen. Ferner werden die praktischen Risiken für Ge-ZRI 2025, 878schäftsleiter, Aufsichtsräte und IT-Verantwortliche dargestellt und die Frage erörtert, ob das geltende Insolvenzstrafrecht den Herausforderungen digitaler Krisenlagen gerecht wird.
*
*)
Dr. iur. Dr. rer. pol., LL.M., Rechtsanwalt und Notar/Attorney-at-Law, Managing Partner bei der Teichmann International (Schweiz) AG, St. Gallen
1
1)
BSI, Ransomware – Bedrohungslage 2022, https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Themen/Ransomware.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 9, zuletzt abgerufen am 25. 7. 2025.

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