ZRI 2024, 761

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtBGB §§ 242, 675 Abs. 1Grenzen anwaltlicher Interessenwahrnehmung im Mandat BGB§ 242 BGB§ 675 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.06.2024 – 24 U 1/23 (LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfBeschl.4.6.202424 U 1/23LG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Warn- und Hinweispflichten treffen den Anwalt im Mandatsverhältnis nur in den Grenzen des erteilten Mandats.
2. Auf Risiken wie die Insolvenz eines Vertragspartners des Mandanten hat der Anwalt nur hinzuweisen, wenn diese Gefahr droht und ihm dies bekannt ist oder aber die Gefahr sich ihm gegenüber hätte aufdrängen müssen („offenkundige Gefahr“).
3. Kenntnisse, die für die Beratung nicht erforderlich sind, die für den Mandanten aber gleichwohl nützlich sein können, braucht der Anwalt nicht zu haben.
4. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, allgemeine Erkundigungen beim Mandanten einzuholen. Dies geriete mit dem Berufsbild des Anwalts in Widerspruch.

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