ZRI 2024, 758

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 148 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2Ansprüche der Masse gegen „ehelichen“ Mitbesitzer, der nicht Schuldner ist InsO§ 148 BGB§ 812 OLG Brandenburg, Urt. v. 25.07.2024 – 5 U 230/22 (LG Cottbus)OLG BrandenburgUrt.25.7.20245 U 230/22LG Cottbus

Leitsätze der Redaktion:

1. Gegen den ehelichen Mitbesitzer, der nicht Schuldner i. S. d. § 148 Abs. 2 Satz 1 InsO ist, bedarf es eines eigenen Räumungstitels.
2. Der eheliche Mitbesitzer, der nicht Schuldner ist, ist wegen § 1353 BGB nur dann zur Herausgabe verpflichtet, wenn auch der Schuldner herausgabeverpflichtet ist.
3. Eine Nutzungsentschädigung kann der Verwalter vom ehelichen Mitbesitzer nur verlangen, wenn eine besondere dahingehende Verpflichtung besteht.
4. Der Nichtleistungskondiktion des Verwalters steht insofern der bereicherungsrechtliche Subsidiaritätsgrundsatz entgegen.

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