ZRI 2023, 783

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtKStG § 8 Abs. 3 Satz 2Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung KStG§ 8 FG Stuttgart, Gerichtsbescheid v. 16.08.2023 – 10 K 2082/21FG StuttgartGerichtsbescheid16.8.202310 K 2082/21

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung besteht in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung, die sich auf den Unterschiedsbetrag i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG auswirkt, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst ist und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.
2. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist in der Regel gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter unter vergleichbaren Umständen einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.

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