ZRI 2023, 760

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 80 Abs. 1, §§ 85, 94, 96 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 606 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter InsO§ 80 InsO§ 85 InsO§ 94 InsO§ 96 ZPO§ 606 BGB§ 305c BGB§ 307 BGH, Urt. v. 27.07.2023 – IX ZR 267/20 (OLG München) +BGHUrt.27.7.2023IX ZR 267/20OLG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.
2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen.
3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.
4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung
„Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19 % MwSt)
Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19 % MwSt)
Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)“,
kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.

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