ZRI 2022, 773

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtEuInsVO 2015 Art. 3 Abs. 1; InsO § 3 Abs. 1, § 4; ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1Internationale Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichts bei Begründung des COMI in einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Stellung des Insolvenzantrags EuInsVO 2015Art. 3 InsO§ 3 InsO§ 4 ZPO§ 281 BGH, Beschl. v. 07.07.2022 – IX ZB 14/21 (LG Berlin)BGHBeschl.7.7.2022IX ZB 14/21LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.

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