ZRI 2022, 769
Leitsatz der Redaktion:
Die Nichtanwendung einer offensichtlich einschlägigen Übergangsvorschrift (Art. 103h EGInsO) durch das Insolvenzgericht verletzt Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.