ZRI 2021, 779
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Herabsetzung der Haftsumme ist die Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten im Umfang des die neue Haftsumme übersteigenden Betrags entsprechend § 160 Abs. 1 und 2, § 161 Abs. 2 HGB zeitlich begrenzt.
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