ZRI 2026, 872

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungRestrukturierungsrecht VO (EU) 2015/848 fünfter Spiegelstrich des Abschnitts „Deutschland“ des Anhangs A zu Art. 2 Nr. 4; Art. 3 Abs. 1; StaRUG § 84 Abs. 2 Satz 2; EGInsO Art. 102c § 4Verfahren nach StaRUG und internationale Zuständigkeit VO (EU) 2015/848Anhang A zu Art. 2 VO (EU) 2015/848Art. 3 StaRUG§ 84 EGInsOArt. 102c EGInsO§ 4 AG Hannover, Beschl. v. 06.08.2026 – 951 RES 2/26 - 3 -AG HannoverBeschl.6.8.2026951 RES 2/26 - 3 -

Leitsätze der Redaktion:

1. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts folgt, bei gegebenem grenzüberschreitendem Bezug, aus Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/848.
2. a) Die Feststellung der Verfahrensart bezieht sich auf die Bezeichnung des hiesigen Verfahrens als öffentliche Restrukturierungssache im Sinne des fünften Spiegelstriches des Abschnittes „Deutschland“ des Anhangs A zu Art. 2 Nr. 4 VO (EU) 2015/848. Die Angabe, dass es sich, in Abgrenzung zu einem Insolvenzverfahren, um ein „Restrukturierungsvorhaben“ handelt, genügt nicht.
2. b) Gemeint mit Verfahrensart ist die Form der Restrukturierungssache als öffentliche anstatt nichtöffentliche.

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