ZRI 2026, 852

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtKStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 – 6, 7; EStG i. d. F. vom 22. 12. 2003 § 10d Abs. 2 Satz 1Besteuerung des Abwicklungs- beziehungsweise Insolvenzzeitraums bei Kapitalgesellschaften KStG§ 8 KStG§ 11 EStG i. d. F. vom 22. 12. 2003§ 10d BFH, Urt. v. 15.04.2026 – I R 21/25 (I R 36/18) (FG Düsseldorf) +BFHUrt.15.4.2026I R 21/25 (I R 36/18)FG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Kommt es bei einem über drei Jahre hinausgehenden Abwicklungs-/Insolvenzzeitraum nach den Regelungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG zu sogenannten Zwischenveranlagungen, handelt es sich dabei nicht um vorläufige Veranlagungen, die später durch eine einheitliche Veranlagung für den gesamten Abwicklungs-/Insolvenzzeitraum zu ersetzen sind, sondern um endgültige Veranlagungen.
2. Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. vom 22. 12. 2003 sind nach den Maßgaben des BVerfG, Beschl. v. 23. 7. 2025 – 2 BvL 19/14 (HFR 2025, 980) für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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