ZRI 2025, 848

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 32 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3Aufhebung einer Restrukturierungssache wegen schwerwiegenden Pflichtenverstoßes des Sanierungsgeschäftsführers StaRUG§ 32 StaRUG§ 33 AG Nürnberg, Beschl. v. 12.03.2025 – RES 1/25 (rechtskräftig)AG NürnbergBeschl.12.3.2025RES 1/25rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Sanierungsgeschäftsführers gem. § 32 Abs. 1 Satz 1 StaRUG umfasst auch die unverzügliche Zahlung der Gebühren nach KV 2511, 2513 GKG und des Auslagenvorschusses des Restrukturierungsbeauftragten.
2. Deren Nichtzahlung oder verspätete Zahlung können einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StaRUG darstellen.
3. Verstößt die Schuldnerin gegen diese Pflicht, ist die Restrukturierungssache nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StaRUG aufzuheben.

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