ZRI 2025, 823
Leitsatz des Gerichts:
Zu den Zusagen i. S. d. § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG, die den Pensions-Sicherungs-Verein in den zwei Jahren vor dem Sicherungsfall nicht zur umfassenden Sicherung verpflichten, zählen auch vertragliche Arbeitgeberwechsel mit Übernahme der Altersversorgungszusage durch den neuen Arbeitgeber i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG.
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