ZRI 2024, 708
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur erkannten Zahlungsunfähigkeit als Anzeichen eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners (§ 133 Abs. 1 InsO a. F.) sowie zur Feststellung der Zahlungseinstellung.
2. Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners.
3. Zu den Anforderungen an ein gerichtliches Geständnis verjährungsauslösender Umstände sowie zum Maßstab fahrlässiger Unkenntnis derselben.
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