ZRI 2024, 701

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtAO § 191 Abs. 1; AnfG §§ 16, 17 Abs. 1; InsO § 130; ZPO §§ 250, 295 Abs. 1Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Prozess über einen anfechtungsrechtlich veranlassten Duldungsbescheid des Finanzamts AO§ 191 AnfG§ 16 AnfG§ 17 InsO§ 130 ZPO § 250 ZPO § 295 BFH, Beschl. v. 03.07.2024 – VII B 23/23 (FG Hannover ZRI 2023, 262)BFHBeschl.3.7.2024VII B 23/23FG HannoverZRI 2023, 262

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird während eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens über einen durch Duldungsbescheid geltend gemachten Anfechtungsanspruch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so wird das Verfahren gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochen. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Verfahren gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 AnfG aufzunehmen.
2. Das gilt auch dann, wenn die Finanzbehörde als Insolvenzgläubigerin bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund ihres Anfechtungsanspruchs eine Sicherung erlangt hat.

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