ZRI 2024, 694
Leitsätze der Redaktion:
1. Findet die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots keinerlei Stütze im Prozessrecht, so verstößt diese gegen Art. 103 Abs. 1 GG. Der Bereich verfassungsgemäßer Prozessführung wird etwa verlassen bei offenkundig unrichtiger Anwendung einer Präklusionsvorschrift.
2. Ein erstmals im zweiten Rechtszug angetretener Beweis für einen schon bereits im ersten Rechtszug gehaltenen Vortrag stellt stets ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel dar.
3. Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO („Beeinflussung erstinstanzlichen Vortrags durch verkürzte Prozessleitung“).
4. Zur Rechtsverfolgung des Insolvenzverwalters wegen Teilen der Soll-Masse (Inventar).
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