ZRI 2023, 709

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 129, 133, 143Anfechtbarkeit der Übergabe von Bargeld an Vollziehungsbeamten eines öffentlich-rechtlichen Gläubigers InsO§ 129 InsO§ 133 InsO§ 143 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 26.07.2023 – 4 U 266/22 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.26.7.20234 U 266/22LG Frankfurt/M.

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsorgans stellt keine Rechtshandlung i. S. v. § 129 Abs. 1 InsO dar.
ZRI 2023, 710
2. Der Annahme einer Rechtshandlung steht es aber nicht entgegen, wenn der Schuldner unter dem Druck der Zwangsvollstreckung zahlt.
3. Rückausnahme ist allerdings, wenn der Schuldner nur noch die Wahl hatte, sofort zu zahlen oder die Vollstreckung durch den anwesenden Vollziehungsbeamten zu dulden.
4. Übergibt der Schuldner also dem Vollziehungsbeamten eines öffentlich-rechtlichen Gläubigers Bargeld, dessen Pfändung er andernfalls hätte hinnehmen müssen, ist diese Zahlung nicht nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar.

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