ZRI 2021, 738

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 166 Abs. 1, § 89 Abs. 3; RPflG §§ 7, 20 Nr. 17Abwehr eines Eingriffs in das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an vor Insolvenzeröffnung gepfändeten unverbrieften Unternehmensbeteiligungen im Verfahren gem. § 89 Abs. 3 InsO InsO§ 166 InsO§ 89 RPflG§ 7 RPflG§ 20 AG Hamburg, Beschl. v. 01.08.2021 – 67g IN 470/13AG HamburgBeschl.1.8.202167g IN 470/13

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Verwertungsrecht an unverbrieften Unternehmensbeteiligungen eines Schuldners, die vor Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger gepfändet wurden, steht dem Insolvenzverwalter zu, § 166 InsO analog.
2. Steht der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers § 166 Abs. 1 InsO analog entgegen, ist statthafter Rechtsbehelf § 89 Abs. 3 InsO, bei dem es sich um einen erinnerungsähnlichen Rechtsbehelf sui generis handelt, der beim Insolvenzgericht einzulegen ist. Die Vollstreckung ist indes nicht für unzulässig zu erklären, sondern es ist lediglich die Vollziehung der Zwangsvollstreckung bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens auszusetzen.
3. Im Verfahren gem. § 89 Abs. 3 InsO ist gerichtsintern der Insolvenzrichter zuständig. Über eine Abhilfe hat zuvor grundsätzlich der Rechtspfleger des Insolvenzgerichts zu entscheiden, was durch bindenden richterlichen Beschluss gem. § 7 RPflG klargestellt werden kann. Der Insolvenzrichter kann aber auch ohne vorherige Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers entscheiden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell