ZRI 2026, 801

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 26Glaubhaftmachung der wesentlichen Schlechterstellung nach StaRUG StaRUG§ 26 LG Hamburg, Beschl. v. 17.12.2025 – 326 T 62/25 (AG Hamburg ZRI 2026, 496)LG HamburgBeschl.17.12.2025326 T 62/25AG HamburgZRI 2026, 496

Leitsätze der Redaktion:

1. a) Für die (hier fehlende) Glaubhaftmachung der wesentlichen Schlechterstellung ohne Nachteilsausgleich im Rahmen von § 66 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG gelten dieselben Prinzipien wie für die Glaubhaftmachung der voraussichtlichen Schlechterstellung im Rahmen von § 64 Abs. 2 StaRUG.
1. b) Dabei ist das Beweismaß herabgesetzt (keine volle Überzeugung). Ausreichend ist bereits die Annahme einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Der Gläubiger muss demnach Umstände darlegen und präsente Beweismittel einführen, die die Annahme einer wesentlichen Schlechterstellung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % ermöglichen.
2. Zur Anwendung des § 822 BGB in Fällen gescheiterter Zweckerreichung.
3. Zur Fiktion des § 26 StaRUG („… Zustimmung gilt als erteilt …“).

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