ZRI 2026, 793

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtBGB § 398 Satz 2, § 812 Abs. 1, § 818; InsO § 170 Abs. 1 Satz 2Zweite Sicherungsabtretung und Rückübertragung (Auslegung) BGB§ 398 BGB§ 812 BGB§ 818 InsO§ 170 LG Waldshut-Tiengen, Urt. v. 13.05.2026 – 1 O 160/25LG Waldshut-TiengenUrt.13.5.20261 O 160/25

Leitsätze:

1. Im Falle doppelter oder mehrfacher Sicherungsabtretung einer Forderung scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zedentin eine Konvaleszenz der zweiten Sicherungsabtretung aus. (Leitsatz des Gerichts)
2. Zu den Anforderungen an die Vereinbarung einer Zweitabtretung, die zugleich einen insolvenzfesten Anspruch auf (Rück-)Abtretung der Forderung generieren soll. (Leitsatz der Redaktion)

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