ZRI 2025, 738
Der „faktische Strafrichter“ oder: Keine fiktive Gesamtstrafe durch das Insolvenzgericht bei gemischten Straftaten
Anmerkung zu BGH v. 15. 5. 2025 – IX ZB 8/25, ZRI 2025, 633 (Vorinstanzen LG Deggendorf v. 6. 9. 2024 – 12 T 88/24; AG Deggendorf v. 2. 5. 2024 – 1 IK 163/23)
A. Die Leitsätze des Gerichts
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- *)Dr. iur., PRO REO Law Rechtsanwälte Essen/München, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen
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