ZRI 2024, 644
Leitsatz des Gerichts:
Die Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung zur Beseitigung eines Schuldnerwiderspruchs (§ 184 Abs. 1 Satz 2 InsO) oder zu dessen Verfolgung (§ 184 Abs. 2 Satz 1 InsO) setzt eine wirksame Forderungsanmeldung voraus.
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