ZRI 2023, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 230 Abs. 3, § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, § 258 Abs. 2Voraussetzungen für die Bestätigung eines verfahrensbeendenden Insolvenzplans InsO§ 230 InsO§ 231 InsO§ 258 BGH, Beschl. v. 22.06.2023 – IX ZB 15/21 (LG Hamburg)BGHBeschl.22.6.2023IX ZB 15/21LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Urkunden, welche die Bonität eines Drittmittelgebers belegen, gehören nicht zu den Anlagen, welche dem Insolvenzplan notwendig beizufügen sind.
2. Ein verfahrensbeendender Insolvenzplan hat offensichtlich keine Aussicht auf Bestätigung durch das Gericht, wenn von Dritten versprochene Leistungen für die Befriedigung der Masseverbindlichkeiten, insbesondere der Verfahrenskosten, erforderlich sind und nicht gewährleistet ist, dass die Dritten in dem erforderlichen Umfang zu den versprochenen Leistungen bereit und in der Lage sind.

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