ZRI 2023, 658

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtEuInsVO Art. 3 Abs. 1Tätigkeitsort einer selbstständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person EuInsVOArt. 3 BGH, Vorlagebeschl. v. 29.06.2023 – IX ZB 35/22 (LG Berlin)BGHVorlagebeschl.29.6.2023IX ZB 35/22LG Berlin

Vorlagefragen an den EuGH:

1. Ist Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 10 VO (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 20. 5. 2015 über Insolvenzverfahren (fortan: Europäische Insolvenzverordnung – EuInsVO) dahin auszulegen, dass der Tätigkeitsort einer selbstständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person auch dann eine Niederlassung darstellt, wenn die ausgeübte Tätigkeit keinen Einsatz von Personal und Vermögenswerten voraussetzt?
2. Sofern Frage 1 verneint wird: Ist Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 Satz 1 EuInsVO dahin auszulegen, dass dann, wenn eine selbstständig gewerblich oder freiberuflich tätige natürliche Person keine Niederlassung i. S. v. Art. 2 Nr. 10 EuInsVO unterhält, bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen derjenige Ort ist, an welchem die selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird?
3. Sofern Frage 2 verneint wird: Ist Art. 3 Abs. 1 EuInsVO dahin auszulegen, dass bei einer selbstständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person, die keine Niederlassung i. S. v. Art. 2 Nr. 10 EuInsVO unterhält, gem. Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 4 Satz 1 EuInsVO bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts ist?

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