ZRI 2022, 708

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungArbeitsrechtGG Art. 12 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 3Zulässigkeit der Beteiligung von Arbeitnehmern an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung GGArt. 12 BGB§ 307 BGB§ 310 BAG, Urt. v. 25.01.2022 – 9 AZR 144/21 (LAG Rostock)BAGUrt.25.1.20229 AZR 144/21LAG Rostock

Leitsätze der Redaktion:

1. Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, sind grundsätzlich zulässig und benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen.
2. Eine Rückzahlungsverpflichtung für eine vom Arbeitgeber finanzierte Ausbildung, die nur dann eingreift, wenn ein Arbeitnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, kann den Vertragspartner dazu bestimmen, an dem Arbeitsverhältnis über den Ablauf der einschlägigen Kündigungsfrist festzuhalten und das Grundrecht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) einzuschränken.

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