ZRI 2026, 748
Leitsatz des Gerichts:
Auch der Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens, bei dem keine Restschuldbefreiung i. S. v. § 300 Abs. 1 InsO erteilt wird, kann ein in das Jahr der Betriebsaufgabe zurückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen.
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