ZRI 2026, 711

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrecht BGB § 280 Abs. 1, 2, § 286Kosten einer Bonitätsauskunft grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden BGB§ 280 BGB§ 286 BGH, Urt. v. 11.06.2026 – VII ZR 93/25 (LG Lübeck)BGHUrt.11.6.2026VII ZR 93/25LG Lübeck

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sind grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden. Aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung ist diese Auskunft für die Verfolgung seiner Rechte grundsätzlich nicht erforderlich.
2. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aufgrund deren er die Bonitätsauskunft für seine Rechtsverfolgung ausnahmsweise für erforderlich halten durfte.

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