ZRI 2025, 717

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungSteuerrechtAO §§ 227, 240Abgabenordnung: partieller Erlass von Säumniszuschlägen, sobald diese ihren Sinn als Druckmittel verlieren AO§ 227 AO§ 240 FG Hamburg, Urt. v. 31.03.2025 – 3 K 161/23 (nicht rechtskräftig)FG HamburgUrt.31.3.20253 K 161/23nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand; verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung).
2. Dass beim Wegfall der Druckfunktion regelhaft die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen wird, beruht auf einer zulässigen Typisierung; es kommt nicht darauf an, welchen Verwaltungsaufwand die Säumnis im konkreten Einzelfall verursacht hat.

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