ZRI 2022, 657

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtBImSchG § 20 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3; HGB § 128 Satz 1; InsO § 93Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage bei Betriebsfortführung BImSchG§ 20 BImSchG§ 4 BImSchG§ 5 HGB § 128 InsO§ 93 OVG Schleswig, Beschl. v. 21.06.2022 – 5 LA 263/19 (VG Schleswig)OVG SchleswigBeschl.21.6.20225 LA 263/19VG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter rückt in die Betreiberstellung ein, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt, nicht indes, wenn der Betrieb schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt war.
2. Auf der Primärebene ist leitender Gesichtspunkt für die Störerauswahl die Effektivität der Gefahrenabwehr; auf der Sekundärebene für den Erlass eines Bescheides über die Anforderung von Kosten einer Ersatzvornahme darf die Behörde sich hingegen bei der Bestimmung des Kostenadressaten vorzugsweise an der wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren.

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