ZRI 2022, 655

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 63, 64 Abs. 1; InsVV § 8 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2, § 818 Abs. 3Rückzahlung eines Vorschusses bei Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters InsO§ 63 InsO§ 64 InsVV§ 8 BGB§ 812 BGB§ 818 OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.2022 – 9 U 1/22 (LG Flensburg)OLG SchleswigUrt.29.6.20229 U 1/22LG Flensburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Vergütung und Erstattung seiner Auslagen entsteht mit der tatsächlichen Erbringung der Leistungen bzw. dem Anfall der Auslagen und nicht erst mit der Festsetzung durch das Insolvenzgericht.
2. Die Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung hat Strafcharakter und soll den Insolvenzverwalter bei Meidung des Verlusts seiner Vergütung dazu anhalten, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht zu wahren.
3. Daher verbietet es der Zweck des § 654 BGB, dem Insolvenzverwalter ganz oder teilweise Wertersatz für seine Leistungen nach § 812 BGB zu gewähren.

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