ZRI 2022, 644

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 220 Abs. 2, §§ 248, 250 Nr. 1, §§ 286 ff.Gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans auch bei Versagung der Restschuldbefreiung InsO§ 220 InsO§ 248 InsO§ 250 InsO§§ 286 ff. BGH, Beschl. v. 19.05.2022 – IX ZB 6/21 (LG Köln)BGHBeschl.19.5.2022IX ZB 6/21LG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans, durch den der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden soll, steht nicht entgegen, dass der Schuldner keine Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann.
2. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, hat sich der darstellende Teil des Insolvenzplans dazu zu äußern, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt worden und wie gegebenenfalls der Stand des Restschuldbefreiungsverfahrens ist; darüber hinaus sind Angaben zu den aktuellen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen des Schuldners erforderlich sowie dazu, ob und gegebenenfalls was sich an diesen Verhältnissen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ändern wird.

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