ZRI 2022, 633
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Portugiesisch):
- eine angemessene, sorgfältige und realistische Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des von der Abwicklungsmaßnahme betroffenen Instituts vor dem Erlass dieser Maßnahme vorgenommen wird,
- eine etwaige Gegenleistung entsprechend dieser Bewertung an das in Abwicklung befindliche Institut oder, je nach Fall, an die Inhaber der Anteile oder anderer Eigentumstitel gezahlt wird,
- die Anteilseigner des von der Abwicklungsmaßnahme betroffenen Instituts Anspruch darauf haben, einen Betrag zu erhalten, der nicht unter dem liegt, von dem davon ausgegangen wird, dass sie ihn erhalten würden, wenn das Institut vollständig nach den normalen Insolvenzverfahren liquidiert worden wäre, sondern einen solchen Schutzmechanismus lediglich für die Gläubiger vorsieht, deren Forderungen nicht übertragen wurden, und
- keine von der im ersten Gedankenstrich genannten Bewertung unabhängige Bewertung vorgenommen wird, mit der beurteilt werden soll, ob die Anteilseigner und die Gläubiger eine vorteilhaftere Behandlung erhalten hätten, wenn in Bezug auf das in Abwicklung befindliche Institut ein normales Insolvenzverfahren eingeleitet worden wäre.
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