ZRI 2026, 676

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungStrafrechtBGB §§ 823, 830; StGB §§ 263, 27Zum Gehilfenvorsatz bei betrügerischem „Schneeballsystem“ BGB§ 823 BGB§ 830 StGB§ 263 StGB§ 27 OLG Stuttgart, Urt. v. 19.05.2026 – 6 U 68/25 (BGH)OLG StuttgartUrt.19.5.20266 U 68/25BGH

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Geschädigten des betrügerischen „Schneeballsystems“ haben gegen die Steuerberaterin und Buchhalterin einen Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2, § 830 BGB i. V. m. §§ 263, 27 StGB wegen Beihilfe zum Betrug.
2. Wenn der Hilfeleistende nicht weiß, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird und er es lediglich für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ.

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