ZRI 2026, 669

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 225a Abs. 3; BGB § 42Fortsetzung des Insolvenzschuldners (e. V.) durch Insolvenzplan (gestaltender Teil) InsO§ 225a BGB§ 42 KG, Beschl. v. 13.05.2026 – 22 W 15/26 (rechtskräftig; AG Berlin-Charlottenburg)KGBeschl.13.5.202622 W 15/26rechtskräftigAG Berlin-Charlottenburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Beschluss über die Fortsetzung des Insolvenzschuldners kann nach § 225a Abs. 3 InsO in den Insolvenzplan aufgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn Insolvenzschuldner ein eingetragener Verein ist. Dann aber bedarf es zur Fortsetzung nicht einer erneuten Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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