ZRI 2026, 657
Leitsätze der Redaktion:
1. Die vom Kläger zur Begründung seiner Klageforderung herangezogenen einzelnen Zahlungen sind nicht unselbstständige Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F., sondern führen jeweils zu einem selbstständigen Ersatzanspruch gegen die Beklagten.
2. Abgrenzung zur „offenen Teilklage“.
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