ZRI 2026, 657

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtGmbHG a. F. § 64 Satz 1; GKG § 47 Abs. 2 Satz 1Streitwert 30.000.000 € (Höchstwert); keine „offene Teilklage“ GmbHG a.F.§ 64 GKG§ 47 BGH, Beschl. v. 01.06.2026 – II ZR 63/25 (OLG Celle)BGHBeschl.1.6.2026II ZR 63/25OLG Celle

Leitsätze der Redaktion:

1. Die vom Kläger zur Begründung seiner Klageforderung herangezogenen einzelnen Zahlungen sind nicht unselbstständige Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F., sondern führen jeweils zu einem selbstständigen Ersatzanspruch gegen die Beklagten.
2. Abgrenzung zur „offenen Teilklage“.

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