ZRI 2024, 564

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 80 Abs. 1; FamFG §§ 68, 251, 252, 256 Satz 2Fehlende Passivlegitimation des Unterhaltsschuldners durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens InsO§ 80 FamFG§ 68 FamFG§ 251 FamFG§ 252 FamFG§ 256 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.05.2024 – 4 WF 44/24 (rechtskräftig; AG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Beschl.8.5.20244 WF 44/24rechtskräftigAG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. § 80 Abs. 1 InsO führt zum Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das vom Insolvenzbeschlag betroffene Vermögen auf den Insolvenzverwalter. Dies schließt die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Unterhaltsrückstände des Insolvenzschuldners ein, deren Zahlung im familiengerichtlichen Verfahren daher nicht mehr von diesem eingefordert werden kann.
2. Im vereinfachten Verfahren kann sich der Schuldner als Antragsgegner auch noch in der Beschwerdeinstanz mit Erfolg auf § 80 Abs. 1 InsO berufen, weil es sich dabei nicht um eine Einwendung i. S. d. § 256 Satz 2 FamFG handelt.

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