ZRI 2024, 540
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur Verjährung der Anfechtungsansprüche; v. a. zur grob fahrlässigen Unkenntnis des Verwalters (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB).
2. Zur verjährungsrechtlichen Ermittlungsobliegenheit des anfechtungsberechtigten Verwalters.
3. Die Ermittlungsobliegenheit besteht nicht im Interesse des Anfechtungsgegners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährung, sondern im Interesse der Masse an der rechtzeitigen und erfolgreichen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
4. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
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