ZRI 2023, 554

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrecht InsO §§ 60, 178 Abs. 1Rücknahme des Widerspruchs durch Insolvenzverwalter InsO§ 60 InsO§ 178 BGH, Urt. v. 27.04.2023 – IX ZR 99/22 (LG Zwickau)BGHUrt.27.4.2023IX ZR 99/22LG Zwickau

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl die Rücknahme des Widerspruchs gegenüber dem anmeldenden Gläubiger oder aber gegenüber dem Insolvenzgericht erklären.
2. Der Insolvenzverwalter muss nach der Rücknahme eines zuvor durch ihn erhobenen Widerspruchs, jedenfalls bei einem vorläufigen Bestreiten, auf eine Berichtigung der Insolvenztabelle hinwirken.

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