ZRI 2022, 620

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 4; ZPO §§ 139d, 130aErforderliche Form für einen durch anwaltlichen Vertreter eingereichten Eigenantrag InsO§ 4 ZPO§ 139d ZPO§ 130a AG Essen, Beschl. v. 24.05.2022 – 163 IK 66/22AG EssenBeschl.24.5.2022163 IK 66/22

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch der durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigter des Schuldners eingereichte Eigenantrag unterliegt dem Formerfordernis gem. § 4 InsO, §§ 130d, 130a ZPO.
2. Wird ein elektronisches Dokument nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so bedarf es neben der Übermittlung auf einem sicheren Übertragungsweg auch einer einfachen Signatur der verantwortenden Person.
3. Eine solche Signatur erfordert zumindest die Wiedergabe des Namens der zu verantwortenden Person am Ende des Textes. Eine Übersendung aus dem elektronischen Anwaltspostfach des Bevollmächtigten genügt dafür nicht.

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