ZRI 2022, 613
Leitsätze der Redaktion:
1. Das Insolvenzgericht ist nicht berechtigt, Gutachten zur Prüfung von Vergütungsanträgen einzuholen.
2. Das Insolvenzgericht darf Gutachten allenfalls zur Ermittlung von Tatsachen einholen, die für die Entscheidung über die Höhe der Zu- und Abschläge relevant sind.
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