ZRI 2022, 600

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2, §§ 105, 155 Abs. 3 Satz 2Teilbarkeit des Vergütungsanspruchs eines Abschlussprüfers InsO§ 55 InsO§ 105 InsO§ 155 BGH, Urt. v. 28.04.2022 – IX ZR 69/21 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.28.4.2022IX ZR 69/21OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen.
2. Das gilt auch für den Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers, der seine Prüfungstätigkeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen, aber erst danach abgeschlossen hat.

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