ZRI 2020, 672

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 4, 14 Abs. 1; ZPO § 91a Abs. 1Kein unzulässiger Druckantrag bei Erledigterklärung eines öffentlich-rechtlichen Gläubigers nach Begleichung der Antragsforderung InsO§ 4 InsO§ 14 ZPO§ 91a BGH, Beschl. v. 24.09.2020 – IX ZB 71/19 (LG Köln)BGHBeschl.24.9.2020IX ZB 71/19LG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Erklärt ein Finanzamt oder Sozialversicherungsträger als Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung für erledigt, obwohl der Antrag nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist, rechtfertigt dieser Umstand allein nicht den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag.
2. Es unterliegt tatrichterlicher Würdigung, ob die Erledigterklärung eines Gläubigerantrags, der durch Erfüllung der Antragsforderung nicht unzulässig geworden ist, den Schluss auf einen Druckantrag erlaubt, wenn weitere Umstände hinzutreten, die als besondere Anhaltspunkte für einen Druckantrag dienen können.

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