ZRI 2021, 502

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtAktG a. F. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 3 Nr. 6, § 116; AktG § 111 Abs. 1Pflichten des Aufsichtsrats bei Insolvenzreife der Aktiengesellschaft AktG a.F.§ 92 AktG a.F.§ 93 AktG a.F.§ 116 AktG§ 111 KG, Urt. v. 29.04.2021 – 2 U 108/18 (rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.29.4.20212 U 108/18rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze der Redaktion:

1. Erkennt oder musste der Aufsichtsrat erkennen, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist und bestehen für ihn Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Vorstand entgegen dem Verbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG a. F. Zahlungen leisten wird, so hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand die verbotswidrigen Zahlungen unterlässt.
2. Ein Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG a. F. besteht dann, wenn die Aktiengesellschaft Arbeitnehmer beschäftigt und der Vorstand das Unternehmen nach Eintritt der Insolvenzreife fortführt; in diesem Fall liegt es nahe, dass die Zahlung der Löhne und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht erfolgt.

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