ZRI 2020, 624

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 Literatur

Andreas Schmidt (Hrsg.), COVInsAG – Kommentar.

Carl Heymanns Verlag, 2020, 228 S., 79 €
Der 228 Seiten starke Kommentar behandelt das rückwirkend zum 1. 3. 2020 in Kraft getretene COVInsAG (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz), das zuletzt bis zum 31. 12. 2020 verlängert worden ist. Das Werk ist auf dem Stand von Juli 2020, konnte also die Neufassung noch nicht berücksichtigen.
Man mag sich fragen, warum ein auf eine Ausnahmesituation zugeschnittenes Gesetz mit wenigen Vorschriften eines eigenen Kommentars bedarf. Die Antwort ist schnell gegeben: Die Regelungen des COVInsAG werden auch über den Aussetzungszeitraum von Bedeutung sein. Das gilt u. a. für die Privilegierung der KfW-Kredite in § 2 Abs. 3 COVInsAG, aber auch die anfechtungsrechtliche Privilegierung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG, die in späteren Insolvenzverfahren zu beachten sein werden. Das COVInsAG wird daher die Praxis auch lange nach Ende der Corona-Pandemie noch beschäftigen. Insofern ist es keine vergebene Liebesmüh, wenn Andreas Schmidt und sein aus der Anwalt- und Richterschaft rekrutiertes Hamburger Autorenteam die Vorschriften des COVInsAG im Einzelnen durchleuchten.
Dabei zeichnet sich die Darstellung durch die stete Verknüpfung der Einzelheiten der COVInsAG-Regelungen mit den allgemeinen Lehren und den bisher geltenden Grundsätzen aus. Die Besonderheiten und Abweichungen gegenüber der allgemeinen Rechtslage werden deutlich herausgestellt, so dass der Leser die Auswirkungen und die Bedeutung der Neuregelungen besser einzuschätzen weiß. Die Kommentierung erfolgt praxisnah und wird mit Beispielen versehen. „Praxistipps“ runden das Werk ab.
Die zum COVInsAG erschienene Aufsatzliteratur wird umfassend eingearbeitet. Die bereits aufgetretenen Streitfragen zum COVInsAG finden sich im Kommentar wieder. An einigen Stellen hätten die einzelnen Teile noch stärker aufeinander abgestimmt, die Meinungsunterschiede zwischen den einzelnen Kommentatoren durch Querverweise noch deutlicher herausgestellt werden können. So lässt Morgen bei § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG die Kreditzusage im Aussetzungszeitraum genügen (§ 2 Rz. 150), während Schröder für die Gesellschafterdarlehen, m. E. mit Recht, auf die Kreditauszahlung und mithin die Verfügbarkeit der Darlehensvaluta abstellt (§ 2 Rz. 243). Nicht ganz klar positioniert sich der Kommentar auch bei der Frage, ob § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG auf Anfechtungsgründe zu beschränken ist, die im Aussetzungszeitraum entstanden sind (§ 2 Rz. 154 f. einerseits und § 2 Rz. 183 andererseits). Doch das sind Quisquilien. Insgesamt ist den Autoren in atemberaubender Geschwindigkeit ein sehr hilfreiches Werk gelungen, das mit seinem Blick auf praktische Bedürfnisse überzeugt, die Literatur sorgfältig auswertet und auch über den Zeitraum der COVID-Sonderregelungen hinaus seinen Wert behalten wird. Daher schadet es nur auch bedingt, dass der Kommentar noch auf der ursprünglichen Fassung des COVInsAG beruht und er die jüngste Wiederinkraftsetzung der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit (anders als bei der Überschuldung) nicht mehr berücksichtigen konnte.
Prof. Dr. Christoph Thole, Köln

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