ZRI 2020, 621

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, §§ 240, 249 Abs. 2; InsO § 4Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ZPO§ 36 ZPO§ 240 ZPO§ 249 InsO§ 4 BayObLG, Beschl. v. 15.09.2020 – 1 AR 86/20 (rechtskräftig; LG Tübingen)BayObLGBeschl.15.9.20201 AR 86/20rechtskräftigLG Tübingen

Leitsatz des Gerichts:

Ist über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet worden und deswegen nach § 240 ZPO Unterbrechung des Verfahrens eingetreten, so kann sich ein Gericht während der Dauer der Unterbrechung nicht mehr i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig für unzuständig erklären. Ein dennoch erlassener die eigene Zuständigkeit leugnender Beschluss ist den Parteien gegenüber entsprechend § 249 Abs. 2 ZPO wirkungslos.

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