ZRI 2020, 586

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtBGB §§ 202, 133, 157, 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, §§ 814, 817 Satz 2; InsO § 134 Abs. 1, § 143Reichweite einer Verjährungsvereinbarung BGB§ 202 BGB§ 133 BGB§ 157 BGB§ 812 BGB§ 814 BGB§ 817 InsO§ 134 InsO§ 143 BGH, Urt. v. 01.10.2020 – IX ZR 247/19 (OLG Schleswig)BGHUrt.1.10.2020IX ZR 247/19OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine nicht formularmäßige Verjährungsvereinbarung über einen Anspruch erstreckt sich im Zweifel auch auf solche Ansprüche, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten, wenn nicht durch Auslegung ein gegenteiliger Wille der Parteien ermittelt wird. Dies gilt auch für den einseitigen Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede.
2. Zur Auslegung der Genussrechtsbedingungen, welche den Genussrechtsinhaber eine Kombination einer gewinnorientierten und gewinnabhängigen Verzinsung bieten.

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