ZRI 2026, 628

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 Literatur

Schmidt, Andreas (Hrsg.), Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 11. Aufl., 2026

Carl Heymanns Verlag, XLIX und 3529 S., 229 €, ISBN: 978-3-452-30509-1
 
Der von Andreas Schmidt herausgegebene Hamburger Kommentar – den einen Handkommentar zu nennen man sich bei einem Umfang von 3.578 Seiten eher scheut – ist auf dem Markt seit Jahren fest etabliert. Er erscheint etwa alle zwei Jahre und wird getragen von derzeit 34 Autorinnen und Autoren, die sich ganz überwiegend aus der Hamburger Justiz und Verwalterschaft rekrutieren, allesamt im Insolvenzrecht erfahrene und ausgewiesene Personen.
Die Neuauflage folgt dem Konzept der bisherigen Auflagen, aktuelle Entwicklungen und Diskussionen aufzugreifen und zu bewerten. Dazu einige Beispiele. Schröder hat in seiner exzellenten Bearbeitung des § 17 InsO die neueste Rechtsprechung zur Berücksichtigung streitiger Verbindlichkeiten (§ 17 Rz. 6 f.) und die aktuelle Diskussion zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (insbesondere § 17 Rz. 28 ff.) noch einmal vertieft dargestellt. Außerdem hat er seine Erläuterungen zu dem in seinen Details kontrovers diskutierten Institut der Einzelermächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ebenso kompakt wie klar strukturiert aktualisiert (§ 22 Rz. 97 ff.). Pohlmann hat den Meinungsumschwung beim II. Senat zu der Frage, ob die nach § 93 InsO geltend zu machende Gesellschafterhaftung die Verfahrenskosten nach § 54 InsO umfasst (BGHZ 239, 37 = ZRI 2023, 1054, Rz. 26 ff.), einfühlsam ausgebreitet und zu Recht kritisch kommentiert (§ 93 Rz. 20 ff.). Büttner hat die schon zuvor sehr hilfreiche Kommentierung des § 133 InsO von Rogge/Leptien übernommen und in Umfang und Detailschärfe ganz erheblich ausgeweitet. Insbesondere die Relevanz der „Neuausrichtung“ durch den IX. Senat wird präzis auf den Punkt gebracht (§ 133 Rz. 56, 90 ff.) – eine hervorragende, für die Praxis äußerst hilfreich strukturierte Analyse. Schließlich sind jetzt die durch das SanInsFoG eingeführten Ergänzungen und Änderungen der Vorschriften zu Eigenverwaltung und Insolvenzplan noch einmal vertieft und unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung erläutert worden.
Der Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht wird begleitet von drei anderen, alle ebenfalls von Schmidt herausgegebenen Büchern, die ihm im Verlagsprogramm zur Seite stehen: dem Kommentar zur EuInsVO (2. Aufl., 2024), dem Hamburger Kommentar zum Restrukturierungsrecht (4. Aufl., 2024) und dem Privatinsolvenzrecht (3. Aufl., 2024). Gerade die beiden zuletzt genannten „Side kicks“ dürfen nicht zu dem Schluss verleiten, dass die in ihnen behandelten Materien im hier angezeigten Werk nur kursorisch behandelt würden. Ganz im Gegenteil bieten die Bearbeitungen der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (§§ 286-303 InsO) durch Streck und der Normen über die Verbraucherinsolvenz (§§ 304-311 InsO) durch Baczako deutlich mehr als nur einen Überblick und die Kommentierung des Insolvenzplanrechts (§§ 217-269 InsO) durch Thies ist ebenfalls von einigem Gewicht.
Neben der umfangreichen Kommentierung der Insolvenzordnung bietet das Werk zahlreiche Anhänge, die es in der Tat rechtfertigen, nicht von einem Kommentar zur InsO, sondern von einem Kommentar zum Insolvenzrecht zu sprechen. Hier sticht zunächst die exzellente Passage zur gesellschaftsrechtlichen Haftung hervor. Sie befasst sich als Anhang 1 auf knapp 140 Seiten mit der Haftung der Gründer (Kuleisa), den Grundsätzen der Kapitalaufbringung und Voreinzahlung (Kuleisa und Knof), der verdeckten Sacheinlage (Kuleisa), dem Hin- und Herzahlen (Kuleisa), der Kapitalerhaltung (Kuleisa), der Existenzvernichtungshaftung (Schmidt), der Vermögensvermischungshaftung (Schmidt), der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder in der GmbH (Kuleisa), der D&O-Versicherung (Pohlmann), der Beraterhaftung (Scholz) sowie Ansprüchen aus einer Patronatserklärung (Knof). Das sind Kleinodien, die man so in einem InsO-Kommentar nicht unbedingt vermutet. Die in der Praxis natürlich dominierende Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung wird im Übrigen von Schmidt im Anhang zu § 15a erläutert, die Gesellschafterhaftung nach § 126 HGB von Pohlmann bei § 93 Rz. 4 ff.
Besondere Erwähnung verdient sodann die umfangreiche, 211 Seiten umfassende Kommentierung der InsVV (Anhang 3) durch Büttner (§§ 1-3), Forster (§§ 4-9) und Dankert (§§ 9-20). Das ist – vielleicht anders als die Bearbeitung des SchVG (Anhang 2) durch Knof – ein fast schon zwingender, für den Praktiker unerlässlicher und in der angebotenen Qualität wertvoller Bestandteil eines Kommentars zum Insolvenzrecht. Auch die Erläuterungen von Riedemann zum Insolvenzsteuerrecht in dem 137 Seiten starken Anhang 4 verdienen besondere Beachtung. Sie beschäftigen sich vor allem mit der steuerrechtlichen Position des Insolvenzverwalters sowie den insolvenzrechtlichen Besonderheiten bei besonderen Steuerarten, angefangen bei der Einkommensteuer über Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Kfz- und Lohnsteuer bis hin zu den Zöllen. Hilfreich ist hier auch die 49 Seiten umfassende, nach Schlagworten geordnete Rechtsprechungsübersicht. Schließlich verdient der Anhang 5 Erwähnung, in dem Kirch-Heim auf 84 Seiten die einschlägigen Normen des Insolvenzstrafrechts kommentiert, also neben § 15a InsO, § 42 StaRUG, § 2 BauFordSiG, § 37 DepotG insbesondere die Bankrottdelikte (§§ 283-283d StGB) sowie die im Insolvenzgeschehen häufig im Raum stehenden §§ 263, 266, 266a StGB.
Ausweislich des Vorworts des Herausgebers versteht sich der Hamburger Kommentar als „Kommentar des ersten Zugriffs“. Die jetzt vorliegende 11. Auflage gibt Anlass zu der Feststellung, dass der erste Zugriff zum Hamburger Kommentar den weiteren Zugriff zu anderen Werken häufig erübrigen wird, weil man bereits erschöpfende Rechtsauskunft erhalten hat. Verlag, Herausgeber und Autoren – und nicht zuletzt den Benutzern – ist zu wünschen, dass er das Niveau hält und auf diesem Weg weitergeht.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Reinhard Bork, Hamburg

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