ZRI 2026, 614

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 38, 45, 46, 103, 201 Abs. 1, § 217 Abs. 1 Satz 1Im Falle der Leistungsstörung ggf. Schicksal vorinsolvenzlich begründeter Forderungen InsO§ 38 InsO§ 45 InsO§ 46 InsO§ 103 InsO§ 201 InsO§ 217 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 09.04.2026 – 3 U 117/25 (LG Gießen)OLG Frankfurt/M.Beschl.9.4.20263 U 117/25LG Gießen

Leitsatz des Gerichts:

Vertragliche Primäransprüche von Gläubigern, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben, sind nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich wieder durchsetzbar. Allerdings sind davon abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan statthaft und können zu einem Durchsetzungshindernis führen.

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