ZRI 2026, 607

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtKWG § 2 Abs. 7a i. d. F. vom 27. 3. 2020; KWG § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1Zahlungsverbotswidrige Erfüllung und Grenzen der inkongruenten Deckung KWG§ 2 KWG§ 46 InsO§ 131 BGH, Urt. v. 12.03.2026 – IX ZR 81/25 (OLG Nürnberg ZRI 2025, 826)BGHUrt.12.3.2026IX ZR 81/25OLG NürnbergZRI 2025, 826

Leitsätze des Gerichts:

1. Erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einem Finanzdienstleistungsinstitut eine Weisung für die Geschäftsführung, bis zur Klärung der insolvenzrechtlichen Situ-ZRI 2026, 608ation dafür Sorge zu tragen, dass keine gläubiger- oder insolvenzmasseschädlichen Auszahlungen seitens des Instituts vorgenommen werden, begründet dies für das Institut kein Zahlungsverbot.
2. Erfüllt das Institut unter Verstoß gegen diese Weisung einen vertraglich begründeten Zahlungsanspruch, kann diese Zahlung nicht wegen dieses Verstoßes als inkongruente Deckung angefochten werden.

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