ZRI 2025, 599
Leitsatz des Gerichts:
Auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene und kapitalisierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse verjähren gem. § 18a Satz 1 BetrAVG in 30 Jahren.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.